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zorg.ch
#79946 by @ 21.09.2005 11:03, edited @ 21.09.2005 11:03 - nach oben -
Das Gesetz benötigt auch keinen *wirksamen* Zugangsschutz. Sobald Du irgend eine "Schutzmassnahme" umgehst, und sei dies auch durch einfaches PW guessing, ists verboten.
zorg.ch
#79980 by @ 21.09.2005 22:32 - nach oben -
Woher kommt diese Formulierung des Gesetzes?
Ist es Einbruch wenn du durch eine nicht geschlossene Tür gehst? Die Tür ist ein Zugangsschutz, wenn auch kein wirksamer. Meiner Meinung nach wär auch ein Absperrband ein Zugangsschutz, wenn er auch kein Sichtschutz bietet wie z.B. eine Tür (auch eine nicht abgeschlossene).
zorg.ch
#79988 by @ 21.09.2005 23:46 - nach oben -
es muss auch nicht alles geschützt sein. wenn ich mit einem panzer deine nicht-panzerfeste tür platt mache, wer ist dann schuld? ist ja auch dasselbe mit dem eigenen grundstück. nur weil ich die türe offenlasse ist das noch keine einladung. das macht perfekt sinn.
zorg.ch
#79997 by @ 22.09.2005 09:18 - nach oben -
türen und passwortschutz kann man nicht vergleichen. punkt.
aber... ähh... perfekten sinn? nicht alles, was sich übersetzen lässt, macht auch perfekten sinn, hä...
zorg.ch
#80005 by @ 22.09.2005 11:41 - nach oben -
das gesetz ist so wie ich gesagt habe. punkt. :)
zorg.ch
#80062 by @ 22.09.2005 22:31 - nach oben -
Es ist aber nicht verboten durch denn Türrahmen an der offenstehenden Tür vorbei in das Haus zu sehen. Ist es nicht in etwas das selbe wie wenn man eine Webseite etwas genauer betrachtet?
zorg.ch
#80071 by @ 22.09.2005 23:44 - nach oben -
Interessante Frage, sobald du aber bei einer Website etwas "eingibst" oder sogar die Site aufrufst ist das deine Aktion. Also um etwas zu sehen musst du bei einer Website etwas 'tun'. Wenn aber ein Grundstück keine Sichtsperre herum hat und du siehst das da einer sexuelle-Kunststücke vollbringt - was solls?.

Im übrigen ist das wieder einer dieser kaputten Vergleiche über die man viel erzählen kann ;)
zorg.ch
#80077 by @ 23.09.2005 08:14 - nach oben -
Zu irgend was muss man aber einen Vergleich ziehen können. Es ist nicht möglich einfach eine neue Rechtssprechung zu erfinden.
Ich denke ich brauche dir nicht zu erklähren wie bei uns Gerichtsentscheide gefällt werden.
zorg.ch
#80095 by @ 23.09.2005 11:49 - nach oben -
Natürlich jeder beruft sich auf irgend etwas vergleichbares. Nach deinem Beispiel müsstest du mir doch noch "genauer betrachten" etwas ausführen.
zorg.ch
#80101 by @ 23.09.2005 12:38 - nach oben -
Ich habs absichtlich so schwammig geschrieben, weil ich keine ahnung hab wo man da eine Grenze ziehen soll zwischen genauer Ansehen und mutwiligem Eindringen.
zorg.ch
#80105 by @ 23.09.2005 13:07 - nach oben -
pw guessing ist mutwilliges eindringen oder? :)
zorg.ch
#80107 by @ 23.09.2005 13:17 - nach oben -
Könnte man vergleichen mit Schlüssel an einer Tür ausprobieren, somit ja.